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   BFH, 09.09.1997 - VII R 3/96   

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https://dejure.org/1997,29055
BFH, 09.09.1997 - VII R 3/96 (https://dejure.org/1997,29055)
BFH, Entscheidung vom 09.09.1997 - VII R 3/96 (https://dejure.org/1997,29055)
BFH, Entscheidung vom 09. September 1997 - VII R 3/96 (https://dejure.org/1997,29055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 222/77 Art 36, VO (EWG) Nr 222/77 Art 13, VO (EWG) Nr 1062/87 Art 11, VO (EWG) Nr 2144/87 Art 2 Abs 1, VO (EWG) Nr 1931/88 Art 5
    Eingangsbescheinigung; Gestellung; Versandverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 236
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.09.1996 - VII R 107/95
    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - VII R 3/96
    Der Senat hat in einem gleichgelagerten Fall entschieden (Urteil vom 24. September 1996 VII R 107/95, BFH/NV 1997, 452; vgl. auch den im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung der im Streitfall angefochtenen Bescheide ergangenen Senatsbeschluß vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588), daß die Eingangsbescheinigung, wiewohl noch kein vollgültiger Beweis für die dem Hauptverpflichteten obliegende Gestellung, eine diese bestätigende Wirkung hat und, falls echt, als Anzeichen der erfolgten Gestellung gewertet werden muß; soll diese trotz einwandfreier Eingangsbescheinigung als nicht nachgewiesen erachtet werden -- etwa bei Fehlen des Rückscheins und entsprechender Eintragungen im Gestellungsbuch --, so bedarf es dafür der Darstellung nachvollziehbarer Gründe.

    Nicht entscheidungserheblich erscheint das Vorbringen über organisiertes kriminelles Vorgehen im Truppenbereich (vgl. auch Senatsurteil VII R 107/95 a. E.) und darüber vorhandene Erkenntnisse bei Leitungsbehörden.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - VII R 3/96
    Der Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH bedarf es nicht (vgl. dessen Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430).
  • BFH, 30.01.1997 - I B 69/96

    Zulässigkeit eines Beklagtenwechsels

    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - VII R 3/96
    Der Senat hat in einem gleichgelagerten Fall entschieden (Urteil vom 24. September 1996 VII R 107/95, BFH/NV 1997, 452; vgl. auch den im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung der im Streitfall angefochtenen Bescheide ergangenen Senatsbeschluß vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588), daß die Eingangsbescheinigung, wiewohl noch kein vollgültiger Beweis für die dem Hauptverpflichteten obliegende Gestellung, eine diese bestätigende Wirkung hat und, falls echt, als Anzeichen der erfolgten Gestellung gewertet werden muß; soll diese trotz einwandfreier Eingangsbescheinigung als nicht nachgewiesen erachtet werden -- etwa bei Fehlen des Rückscheins und entsprechender Eintragungen im Gestellungsbuch --, so bedarf es dafür der Darstellung nachvollziehbarer Gründe.
  • EuGH, 20.09.1988 - 252/87

    Hauptzollamt Hamburg-St. Annen / Kiwall

    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - VII R 3/96
    Der Streitfall unterscheidet sich von den Fällen einer in einem anderen Mitgliedstaat bereits verwirklichten abgabenbegründenden Zuwiderhandlung, welche die Abgabenentstehung für Versandgut im Mitgliedstaat der Bestimmung ausschließt (vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 1988 Rs. 252/87, EuGHE 1988, 4762, 4766 Erlangung eines Versandscheins T 2 --; vgl. auch Urteil vom 27. September 1984 Rs. 99/83, EuGHE 1984, 3939, 3957).
  • BFH, 13.03.1997 - VII R 65/96

    Wiedergestellung von Versandgut

    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - VII R 3/96
    b) Wird Versandgut (Zollgut) nicht gestellt, so entsteht in der Person des Hauptverpflichteten die Abgabenschuld, und zwar die Zollschuld nach den maßgebenden Vorschriften des seit 1989 unmittelbar geltenden Gemeinschaftsrechts (vgl. Hohrmann in Bail/Schädel/Hutter, Zollrecht, B/41 Rz. 87 a; Senat, Beschluß vom 13. März 1997 VII R 65/96, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern 1997, 236); die frühere Haftung nach innerstaatlichem Zollrecht (zu ihr und ihrem im übrigen besonderen Charakter: Senat, Urteil vom 29. Januar 1985 VII R 115/82, BFHE 143, 187, 189) ist entfallen.
  • BFH, 16.07.1996 - VII R 97/94

    Voraussetzungen eines Zollschuldentstehungstatbestandes - Entziehung von Waren

    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - VII R 3/96
    Wegen des in Betracht kommenden Zollschuldtatbestandes verweist der Senat auf sein Urteil vom 16. Juli 1996 VII R 97/94 (BFH/NV 1997, 79).
  • BFH, 04.02.1997 - VII S 29/96

    Aussetzung der Vollziehung wegen Rechtmäßigkeitszweifeln an den angefochtenen

    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - VII R 3/96
    Der Senat hat in einem gleichgelagerten Fall entschieden (Urteil vom 24. September 1996 VII R 107/95, BFH/NV 1997, 452; vgl. auch den im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung der im Streitfall angefochtenen Bescheide ergangenen Senatsbeschluß vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588), daß die Eingangsbescheinigung, wiewohl noch kein vollgültiger Beweis für die dem Hauptverpflichteten obliegende Gestellung, eine diese bestätigende Wirkung hat und, falls echt, als Anzeichen der erfolgten Gestellung gewertet werden muß; soll diese trotz einwandfreier Eingangsbescheinigung als nicht nachgewiesen erachtet werden -- etwa bei Fehlen des Rückscheins und entsprechender Eintragungen im Gestellungsbuch --, so bedarf es dafür der Darstellung nachvollziehbarer Gründe.
  • BFH, 29.01.1985 - VII R 115/82
    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - VII R 3/96
    b) Wird Versandgut (Zollgut) nicht gestellt, so entsteht in der Person des Hauptverpflichteten die Abgabenschuld, und zwar die Zollschuld nach den maßgebenden Vorschriften des seit 1989 unmittelbar geltenden Gemeinschaftsrechts (vgl. Hohrmann in Bail/Schädel/Hutter, Zollrecht, B/41 Rz. 87 a; Senat, Beschluß vom 13. März 1997 VII R 65/96, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern 1997, 236); die frühere Haftung nach innerstaatlichem Zollrecht (zu ihr und ihrem im übrigen besonderen Charakter: Senat, Urteil vom 29. Januar 1985 VII R 115/82, BFHE 143, 187, 189) ist entfallen.
  • EuGH, 27.11.1984 - 99/83

    Fioravanti

    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - VII R 3/96
    Der Streitfall unterscheidet sich von den Fällen einer in einem anderen Mitgliedstaat bereits verwirklichten abgabenbegründenden Zuwiderhandlung, welche die Abgabenentstehung für Versandgut im Mitgliedstaat der Bestimmung ausschließt (vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 1988 Rs. 252/87, EuGHE 1988, 4762, 4766 Erlangung eines Versandscheins T 2 --; vgl. auch Urteil vom 27. September 1984 Rs. 99/83, EuGHE 1984, 3939, 3957).
  • BFH, 30.07.1998 - VII B 73/98

    Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Beförderung von Alkohol -

    Im ersten Rechtsgang hob der Senat die Vorentscheidung mit dem in der Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern (ZfZ) 1998, 24 wiedergegebenen Urteil vom 9. September 1997 VII R 3/96 auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht (FG) zurück.

    Die unter Buchst. a genannte Frage ist bereits durch das im ersten Rechtszug ergangene Senatsurteil vom 9. September 1997 VII R 3/96 (ZfZ 1998, 24) beantwortet.

    Auch die Divergenzrüge, die die Klägerin mit einer Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den Senatsurteilen vom 9. September 1997 VII R 3/96 (ZfZ 1998, 24) und vom 24. September 1996 VII R 107/95 (BFH/NV 1997, 452) begründet, ist unzulässig.

    Insoweit macht die Klägerin nur geltend, das FG habe die Vorgaben der Revisionsentscheidung (VII R 3/96) im ersten Rechtszug nicht erfüllt, weil es sich bei der ihm aufgetragenen Prüfung der Echtheit der Eingangsbescheinigungen lediglich auf die Feststellung beschränkt habe, daß die darauf befindlichen Unterschriften unecht sind.

  • BFH, 04.02.1997 - VII S 29/96

    Aussetzung der Vollziehung wegen Rechtmäßigkeitszweifeln an den angefochtenen

    Mit ihrer Revision -- vom FG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage der Wirkung versandrechtlicher Eingangsbescheinigungen zugelassen -- hat die Antragstellerin eine Reihe von Sach- und Verfahrensrügen erhoben (VII R 3/96) und -- u. a. -- bemängelt, die Vorinstanz habe das Wesen der Eingangsbescheinigung verkannt; diese habe, sofern nicht gefälscht -- was das FG nicht ausgesprochen habe --, Nachweiswirkung hinsichtlich der Gestellung.

    Von diesen Grundsätzen wird auch im Verfahren VII R 3/96 auszugehen sein.

    Die hiernach gebotene Aussetzung ist im Interesse wirksamen Rechtsschutzes auf die Zeit bis sechs Wochen nach Zustellung des Revisionsurteils VII R 3/96 zu erstrecken (vgl. hierzu Gräber/Koch, a. a. O., Anm. 141, m. N.).

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00

    Einfuhrabgaben; zulassungsfreie Revision; Urteil ohne Entscheidungsgründe;

    Nach der Rechtsprechung des Senats wäre im Falle des Hauptverpflichteten zwar eine Begründung, weshalb gerade dieser in Anspruch genommen wird, nicht erforderlich, weil er als Garant für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens in der Regel nicht erwarten kann, nicht als Zollschuldner in Anspruch genommen zu werden (Senatsentscheidungen vom 29. Januar 1985 VII R 115/82, BFHE 143, 187; vom 13. März 1997 VII R 65/96, BFH/NV 1997, 451; vom 9. September 1997 VII R 3/96, BFH/NV 1998, 236, und vom 26. August 1997 VII R 82/96, BFH/NV 1998, 1008).
  • BFH, 12.06.2001 - VIII R 67/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats wäre im Falle des Hauptverpflichteten zwar eine Begründung, weshalb gerade dieser in Anspruch genommen wird, nicht erforderlich, weil er als Garant für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens in der Regel nicht erwarten kann, nicht als Zollschuldner in Anspruch genommen zu werden (Senatsentscheidungen vom 29. Januar 1985 VII R 115/82, BFHE 143, 187; vom 13. März 1997 VII R 65/96, BFH/NV 1997, 451; vom 9. September 1997 VII R 3/96, BFH/NV 1998, 236, und vom 26. August 1997 VII R 82/96, BFH/NV 1998, 1008 ).
  • BFH, 04.12.1998 - X R 5/98

    Verfahrensmangel; nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Das angefochtene Urteil enthalte keine Begründung zu seinem Antrag, das Verfahren auszusetzen, bis der Bundesfinanzhof (BFH) über die Verfahren VII R 3/96, X R 3/96 und V B 30/97 entschieden habe.
  • FG Hamburg, 28.02.2002 - IV 86/98

    Erlass einer Zollschuld aus Billigkeitsgründen

    Im Übrigen ist die Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten wegen dessen besonderer Garantenstellung regelmäßig ohne Darlegung besonderer Ermessenserwägungen zulässig (BFH-Urteil v. 13.3.1997 VII R 65/96, ZfZ 1997, 236; BFH-Urteil vom 09.09.1997 VII R 3/96, ZfZ 1998, 24: Ermessenserwägungen spielen keine Rolle).
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